Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10880
BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02 (https://dejure.org/2002,10880)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2002 - XI S 17/02 (https://dejure.org/2002,10880)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2002 - XI S 17/02 (https://dejure.org/2002,10880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung - Antrag auf Vertagung - Mündliche Verhandlung - Verlesung einer Zeugenaussage - Schriftsatznachlass - Sachverhaltsdarstellung

  • Judicialis

    FGO § 108; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 108 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 2; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 103
    Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01

    Terminsverlegung; Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Gerichtsverfahren;

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02
    Der Senat verwarf die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 26. März 2001 13 K 4714/98 mit Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01 als unbegründet.

    Der Senat hat hierzu in dem Beschluss XI B 100/01 ausgeführt, dass der Kläger bzw. sein Prozessvertreter auf die Einbringung der Aussage des Zeugen H in das Verfahren vorbereitet sein mussten, nachdem das FG die Akten über den betreffenden Zivilrechtsstreit des Klägers zum Verfahren beigezogen hatte und das Oberlandesgericht (OLG) sich in der für die Schadensersatzforderung maßgeblichen Entscheidung seinerseits auf die Aussage des Zeugen gestützt hatte.

    Mit Schreiben vom 28. März 2002 beantragt der Kläger, die Sachverhaltsdarstellung im Senatsbeschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01 gemäß § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu berichtigen und auf der Grundlage des berichtigten Tatbestandes eine geänderte und dem Antrag des Klägers entsprechende Entscheidung zu treffen.

    a) Gegen den Beschluss XI B 100/01 ist kein Rechtsmittel gegeben.

  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02
    b) Eine Kostenentscheidung ist hinsichtlich der Gegenvorstellung nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
  • BFH, 09.05.1996 - XI S 16/96
    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02
    Ihrer Natur nach handelt es sich dabei nicht um ein Rechtsmittel, sondern um eine Petition, die zu überprüfen und zu bescheiden ist (Senatsbeschluss vom 9. Mai 1996 XI S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774, unter 1.).
  • FG Hessen, 26.03.2001 - 13 K 4714/98

    Vorliegen erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung; Vermittlung von

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02
    Der Senat verwarf die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 26. März 2001 13 K 4714/98 mit Beschluss vom 15. Februar 2002 XI B 100/01 als unbegründet.
  • BFH, 31.05.2022 - IX S 14/21

    Gegenvorstellung gegen Beschluss über Tatbestandsberichtigung

    Rechtsprechung und Schrifttum erkennen zwar in bestimmten Ausnahmefällen an, dass eine --beim iudex a quo anzubringende (Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., Vor § 115 Rz 40; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 128 FGO Rz 17)-- Gegenvorstellung zu einer Änderung formell rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen führen kann (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.04.2002 - XI S 17/02, BFH/NV 2002, 1165, unter 2.a; Seer in Tipke/Kruse, Vorbemerkungen zu §§ 115-134 Rz 40, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2004 - XI S 18/03

    Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2002 XI S 17/02, BFH/NV 2002, 1165).
  • FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06

    Einwendungen der Kindergeldkasse gegen Erstattungsansprüche anderer nachrangig

    Zwischen den Leistungsträgern besteht kein Über- und Unterordnungsverhältnis, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1165 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht